Fragen zur Aufnahme und Aufenthalt
Welche Unterlagen werden für eine Heimaufnahme benötigt?
- Dokumente: Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde.
- Aktueller Pensionsbescheid aller Pensionen (bei Ehepaaren: Pensionsbescheid von Beiden)
- Aktueller Pflegegeldbescheid bzw. Kopie vom Antrag der Erstbeantragung
- Aktueller Kontoauszug ohne Sonderzahlung
- Kontoauszug der letzten 6 Monate
- Aktueller Bescheid der Rezeptgebührenbefreiung
Wie werden die Kosten für den Heimaufenthalt finanziert?
- Grundsätzlich werden 80% der Summe aller Pensionseinkommen herangezogen. Eine genaue Berechnung ist erst nach Vorlage der Vermögens- und Familienverhältnisse möglich.
- Alle sonstigen Einkommen zur Gänze (Mieteinnahmen, Leibrenten, Fruchtgenuss, Wohnrechte, Unterhaltsbezüge, etc.)
- Pflegegeld abzüglich Taschengeld von € 45,20 (Neu- bzw. Erhöhungsanträge werden bei Bedarf vom Seniorenheim gestellt)
- Für die finanzielle Abwicklung ist ein Abbuchungsauftrag einzurichten.
Wieviel Geld bleibt mir übrig für meine Bedürfnisse?
- 20 % der Pension
- 13. und 14. Pension zur Gänze
- Taschengeld vom Pflegegeld, derzeit € 45,20
Was passiert mit meinen Sparbüchern, Ersparten, Wertpapieren, Aktien?
- Mit dem Entfall des Pflegeregresses werden für die Heimgebühr nur mehr Einnahmen und Einkommen aus dem Vermögen herangezogen. Ersparnisse verbleiben dem Bewohner.
- Vermögen ist weiterhin vorzulegen, da relevante Erträge aus Vermögen für die Heimgebühr zu verwenden sind.
Was passiert mit meinem Haus- und Grundbesitz?
- Haus-, Wohnungs- und Grundbesitz wird nicht mehr für einen Heimaufenthalt herangezogen. Einnahmen daraus jedoch schon.
Müssen meine Kinder für den Aufenthalt im Seniorenheim bezahlen?
- Grundsätzlich nicht.
- Ausnahmen gibt es bei Vermögensübertragung je nach Vertragsinhalt, wie zum Beispiel Genussrechte.
Wann darf ich die Bewohner besuchen?
- Jederzeit.
- Grundsätzlich haben wir keine fixen Besuchszeiten.
- Wir bitten jedoch auf die Bedürfnisse und Ruhezeiten der Stationen Rücksicht zu nehmen.
- Ab 18.00 Uhr ist unser Haupteingang aus Sicherheitsgründen versperrt. Sie können jedoch jederzeit über die Nachtglocke (neben der Haustür) Zugang erhalten.
Kann ich meine Telefonnummer (Fixanschluss) mitnehmen?
- Nein, das ist leider nicht möglich.
- Ihr Hausanschluss ist abzumelden und ihr GIS-Beitrag zu kündigen.
- Ihre neue Nummer besteht aus der hauseigenen Telefonnummer mit der Zimmernummer als Durchwahl.
- Es werden nur die tatsächlichen Gesprächsgebühren verrechnet, Grundgebühr übernimmt das Seniorenheim.
Wie werde ich medizinisch weiterbetreut?
- Alle Wörgler Hausärzte kommen regelmäßig zu uns ins Haus um eine Visite durchzuführen und gegebenenfalls Medikamente zu verordnen.
- Die Medikamente werden direkt von der Apotheke zu uns ins Haus geliefert.
- Die Abrechnung erfolgt über die Apotheke am Monatsende mittels Bankeinzug.